Willkommen bei der Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau
Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht in die Bemessung der Ausbildungs- und Winterbeschäftigungsumlage einzubeziehen, da sie nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt.
Nach § 3 Abs. 3 WinterbeschV sowie § 3 Abs. 3.1 TV Berufsbildung Ost / West ist das umlagepflichtige Bruttoarbeitsentgelt der für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legende Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge, die nicht pauschal nach § 40 des Einkommensteuergesetzes versteuert werden.
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Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa) ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales anerkannte Sozialkasse des Berufsstandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Seit 1974 erfasst die EWGaLa im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Berufsstandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zur Abführung der Winterbeschäftigungs-Umlage und seit 1977 im Auftrag des AuGaLa zur Abführung der Ausbildungs-Umlage.
Zur Neuanmeldung eines Betriebes bei der Einzugsstelle verwenden Sie bitte "Fragebogen zur Umlagepflicht". Die Neuanmeldung betrifft ausschließlich Betriebe, die noch nicht bei der EWGaLa geführt werden. Unter "Anforderung Zugangskennwort" können Sie ein Passwort zur Online-Meldung von Bruttolohnsummen anfordern.
Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)
Betriebsabteilung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Str. 4
53604 Bad Honnef
Präsident: Thomas Banzhaf
Vereinsregister VR 3047 - Amtsgerichts Bonn
UID: DE 123382202
VR-Bank Rhein-Sieg eG
IBAN: DE90 3706 9520 4110 9110 20
BIC: GENODED1RST